Gesuche
Anträge zur Unterstützung eines Projektes können grundsätzlich von allen natürlichen Personen oder Institutionen mit Wohnsitz in der Schweiz eingereicht werden. Ein Projekt muss den unter „Förderbereich“ definierten Kriterien entsprechen.
Ein Gesuch muss schriftlich in dreifacher Ausführung eingereicht werden. Es muss folgende Elemente enthalten:
Unvollständige Gesuche können nicht behandelt werden.
Gesuche sind zu richten an:
„Stiftung Phonoproduzierende“
c/o Von Graffenried AG Recht
Zeughausstr. 18
3011 Bern
Der Stiftungsrat entscheidet in der Regel viermal im Jahr über die eingegangenen Gesuche (März / Juni / September / Dezember). Die Gesuche sollten einen Monat vor der Stiftungsratssitzung eintreffen, damit sie in dieser behandelt werden können.